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Name des Begriffes: Kapitalschnitt
Beschreibungen des Begriffes:

Kapitalschnitt

Beim sogenannten „Kapitalschnitt“ wird eine nominelle Kapitalherabsetzung mit einer effektiven Kapitalerhöhung kombiniert. Hintergrund ist, dass die Beteiligungsquote, die dem Investor zu gewähren ist, grundsätzlich durch das Verhältnis eingebrachtes Kapital/post-money-Unternehmenswert bestimmt wird. Die Beteiligungshöhe ist im zweiten Schritt im gezeichneten Kapital (Stammkapital/Grundkapital) abzubilden. Bei historisch hohem gezeichneten Kapital oder einem in der Krisensituation sehr geringen Unternehmenswert kann der Fall eintreten, dass die Investitionszusage geringer ist, als der Betrag, der notwendig wäre, um die gewünschten Beteiligungsgrößen im gezeichneten Kapital abzubilden. Durch die nominelle Kapitalherabsetzung im ersten Schritt wird die Höhe des gezeichneten Kapitals wieder in Relation zum Unternehmenswert gebracht. Dadurch lässt sich die Einräumung einer hohen Beteiligungsquote durch eine weitaus geringere Einlagen in das gezeichnete Kapital erreichen. Grundsätzlich werden diejenigen Teile der Investitionszusage, die nicht zur Abbildung der Beteiligungsquote im gezeichneten Kapital benötigt werden, als Agio in die Kapitalrücklage eingestellt. Einzuzahlen ist also in jedem Fall die komplette Investitionshöhe, die Ausgangspunkt für die Berechnung der Beteiligungshöhe war. (Zu weiteren Beispielen siehe: Hettich, Christof/Kreide, Raoul: Finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen in: Modernes Sanierungsmanagement, Crone, Andreas/Werner, Henning, (Hrsg.), Vahlen-Verlag)

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