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Name des Begriffes: Besserungsschein
Beschreibungen des Begriffes:

Besserungsschein

Forderungsverzichte werden in der Praxis häufig mit einem sogenannten „Besserungsschein“ („Debtor Warrant“) verknüpft. Aus dem Besserungsschein kann ein Gläubiger nach einem Forderungsverzicht doch noch Nachzahlungen erhalten, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners später wieder verbessern (Eintritt des Besserungsfalls). Die zunächst tatsächlich erloschene Forderung lebt durch den Besserungsschein wieder neu auf. Dies führt (auch steuerlich) zum erneuten Einbuchen der Verbindlichkeit im Besserungsfall. Zu den Varianten siehe auch: (Quelle: Hettich, Christof/Kreide, Raoul: Finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen in: Modernes Sanierungsmanagement, Crone, Andreas/Werner, Henning, (Hrsg.), Vahlen-Verlag)

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