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Name des Begriffes: Vorzugsrecht
Beschreibungen des Begriffes:

Vorzugsrecht

Als Honorierung des mit dem Investment eingegangenen Wagnisses lassen sich Investoren in der Regel einen Erlösvorzug (Liquidationspräferenz) einräumen. Bei der (vollständigen) Veräußerung der Gesellschaft wird der aus dem Verkauf entstehende Gesamterlös zunächst zu einem festgelegten Teil an den Investor gezahlt. Der verbleibende Rest wird nach den Beteiligungsquoten unter den Gesellschaftern verteilt. Die Vorab-Vergütung wird dabei auf den Anteil des Vorzugsberechtigten nicht angerechnet. In der Praxis ergeben sich hierdurch interessante Gestaltungsvarianten zur Risikobegrenzung für Investoren. Zugleich ergeben sich Wechselwirkungen mit anderen Regelungen des Beteiligungsvertrages. (vgl. hierzu: Hettich, Christof/Kreide, Raoul: Finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen in: Modernes Sanierungsmanagement, Crone, Andreas/Werner, Henning, (Hrsg.), Vahlen-Verlag)

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