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Name des Begriffes: Vesting
Beschreibungen des Begriffes:

Vesting

Oftmals werden Aktienoptionen oder Gesellschaftsanteile als Bonusbestandteil an verdiente „Key-Mitarbeiter“ ausgegeben. Über eine Vesting-Klausel wird vereinbart, dass der Mitarbeiter die Anteile zu einem sehr geringen Preis zurückgeben muss, falls er ausscheidet. Im Lauf der Zeit wird sich diese Pflicht jedoch auf immer weniger Anteile erstrecken. Der Mitarbeiter „verdient“ sich so die Anteile. Gleichzeitig wird er langfristig an das Unternehmen gebunden. (Quelle: Hettich, Christof/Kreide, Raoul: Finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen in: Modernes Sanierungsmanagement, Crone, Andreas/Werner, Henning, (Hrsg.), Vahlen-Verlag)

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