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Name des Begriffes: Tag-Along-Recht
Beschreibungen des Begriffes:

Tag-Along-Recht

Mit einem Tag-Along-Recht sichert sich ein Gesellschafter das Recht, seine Anteile ebenfalls verkaufen zu dürfen, wenn ein anderer Gesellschafter verkauft. Sollte der Erwerber nicht sämtliche Anteile übernehmen wollen, so kann der Inhaber des Tag-Along-Rechts verlangen, dass er anteilig Anteile abgeben darf. (Quelle: Hettich, Christof/Kreide, Raoul: Finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen in: Modernes Sanierungsmanagement, Crone, Andreas/Werner, Henning, (Hrsg.), Vahlen-Verlag)

1. in Kenntnis der einem anderen drohenden Zahlungsunfähigkeit oder

2. nach Zahlungseinstellung, in einem Insolvenzverfahren oder in einem Verfahren zur Herbeiführung der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines Anderen Bestandteile des Vermögens eines Anderen, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, mit dessen Einwilligung oder zu dessen Gunsten beiseite geschafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht. Im Ergebnis handelt es sich bei der Schuldnerbegünstigung um eine Bankrotthandlung, die in Bezug auf das Vermögen eines Dritten vorgenommen wird. (Quelle: Große Vorholt, André; Bisson, Frank: Allgemeine Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken in der Krise, in: Modernes Sanierungsmanagement, Crone, Andreas / Werner, Henning (Hrsg.), Vahlen Verlag)

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