Navigation starten zu

IfUS Institut • Ludwig-Guttmann-Straße 6
69123 Heidelberg

Mit dem IfUS Institut in Kontakt treten

+49 (0) 800 - 93 69 366

info(at)ifus-institut.de

SPONSORED BY

sponserLogo
sponserLogo
sponserLogo
sponserLogo
sponserLogo
sponserLogo
sponserLogo
sponserLogo
sponserLogo
sponserLogo
sponserLogo
sponserLogo
sponserLogo
sponserLogo
sponserLogo
sponserLogo

Name des Begriffes: Stille Gesellschaft
Beschreibungen des Begriffes:

Stille Gesellschaft

Eine stille Gesellschaft entsteht, wenn sich ein Investor an einem Handelsgewerbe beteiligt ohne nach außen in Erscheinung zu treten. Er bildet eine Innengesellschaft mit dem Unternehmensinhaber. Die wichtigsten Punkte, aber nicht alle Voraussetzungen, sind in § 230 ff. HGB gesetzlich geregelt. Orientiert sich die vertragliche Ausgestaltung an den gesetzlichen Regelungen, spricht man von einer „typisch stillen Gesellschaft“. Regelmäßig wird der atypisch stille Gesellschafter etwa am Liquidationserlös und den stillen Reserven des Unternehmens beteiligt. (Quelle: Hettich, Christof/Kreide, Raoul: Finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen in: Modernes Sanierungsmanagement, Crone, Andreas/Werner, Henning, (Hrsg.), Vahlen-Verlag)

Zurück