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Name des Begriffes: Stillhalten
Beschreibungen des Begriffes:

Stillhalten

Beim sog. „Stillhalten“ verzichtet die Bank auf das ihr zustehende Kündigungsrecht. Stillhalten ist in den Fällen sinnvoll, in denen die Bank an eine Überwindung der Krise des Unternehmens aus eigener Kraft glaubt. Trotz des Stillhaltens bleibt aber das Kündigungsrecht der Bank erhalten. (Quelle: Ringelspacher, Eva: Krisenmanagement aus Bankensicht, in: Modernes Sanierungsmanagement, Crone, Andreas / Werner, Henning (Hrsg.), Vahlen Verlag)

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