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Name des Begriffes: Kreditbetrug
Beschreibungen des Begriffes:

Kreditbetrug

Der Kreditbetrug gemäß § 265b StGB ist ein eigener Tatbestand, der die Betrugsstrafbarkeit über den Anwendungsbereich des § 263 StGB hinaus erweitert. Strafbar sind hier bereits bestimmte Handlungen im Versuchsstadium – so etwa die Vorlage unrichtiger oder unvollständiger Unterlagen über wirtschaftliche Verhältnisse –, unabhängig davon, ob der Getäuschte tatsächlich einem Irrtum unterliegt, eine Vermögensverfügung vornimmt oder einen Vermögensschaden erleidet. (Quelle: Große Vorholt, André; Bisson, Frank: Allgemeine Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken in der Krise, in: Modernes Sanierungsmanagement, Crone, Andreas / Werner, Henning (Hrsg.), Vahlen Verlag)

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