In einer Eigenmittel-Intakthalteerklärung verpflichtet sich der Gesellschafter bis zur vollständigen Rückführung aller Kredite dafür Sorge zu tragen, dass die eigenen Mittel der Gesellschaft, über die gesamte Laufzeit des Darlehensvertrages nicht durch Ausschüttungen zu reduzieren, das gezeichnete Kapital nicht herabzusetzten, keine Ausschüttung offener Rücklagen vorzunehmen, ggf. Entnahmen von Gesellschafterkonten und Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen sowie Gewinnausschüttungen nur insoweit vorzunehmen, als hierdurch der Mindestbetrag der eigenen Mittel nicht unterschritten wird. (Quelle: Ringelspacher, Eva: Krisenmanagement aus Bankensicht, in: Modernes Sanierungsmanagement, Crone, Andreas / Werner, Henning (Hrsg.), Vahlen Verlag)In einer Eigenmittel-Intakthalteerklärung verpflichtet sich der Gesellschafter bis zur vollständigen Rückführung aller Kredite dafür Sorge zu tragen, dass die eigenen Mittel der Gesellschaft, über die gesamte Laufzeit des Darlehensvertrages nicht durch Ausschüttungen zu reduzieren, das gezeichnete Kapital nicht herabzusetzten, keine Ausschüttung offener Rücklagen vorzunehmen, ggf. Entnahmen von Gesellschafterkonten und Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen sowie Gewinnausschüttungen nur insoweit vorzunehmen, als hierdurch der Mindestbetrag der eigenen Mittel nicht unterschritten wird. (Quelle: Ringelspacher, Eva: Krisenmanagement aus Bankensicht, in: Modernes Sanierungsmanagement, Crone, Andreas / Werner, Henning (Hrsg.), Vahlen Verlag)
- Name des Begriffes: Eigenmittel-Intakthalteerklärung
- Beschreibungen des Begriffes:
Eigenmittel-Intakthalteerklärung