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Name des Begriffes: Beteiligungsquote
Beschreibungen des Begriffes:

Beteiligungsquote

Im Rahmen der Unternehmensfinanzierung durch Eigenkapital ist festzulegen, welche Beteiligungsquote einem Investor für seine Investition einzuräumen ist. Entscheidend ist die Beteiligung am gezeichneten Kapital (GmbH: Stammkapital/AG: Grundkapital). Das gezeichnete Kapital ist grundsätzlich Maßstab für Stimmrechte und Gewinnverteilung. Zunächst ist der Unternehmenswert vor Kapitalzuführung (pre-money) zu ermitteln. Die Zuführung des Kapitals durch den Investor kann grundsätzlich nomimal bewertet werden. Hieraus ergibt sich der Unternehmenswert nach Kapitalzuführung (post-money). Das Verhältnis von zugeführtem Kapital und post-money-Wert ergibt die Zielgröße der Beteiligung, die dem Investor einzuräumen ist. Diese mathematische Betrachtung hat sich auch in der Praxis bewährt. Rendite- und Risikoadjustierungen werden in der Regel durch begleitende Vereinbarungen abgebildet. (Quelle: Hettich, Christof/Kreide, Raoul: Finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen in: Modernes Sanierungsmanagement, Crone, Andreas/Werner, Henning, (Hrsg.), Vahlen-Verlag)

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