Listenansicht für die Begriffe
- Amtsniederlegung
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Bei der Amtsneiderlegung handelt es sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Gemäß § 130 Abs. 1 BGB wird die Amtsniederlegung daher wirksam, sobald sie dem für die Bestellung und Abberufung zuständigen Gesellschaftsorgan zugeht. Eine Zustimmung dieses Organs oder weiterer Mitglieder des Organs, dem …
- Außenfinanzierung
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Die Außenfinanzierung ist durch die Zuführung neuer Liquidität von außen in das Unternehmen gekennzeichnet. (Quelle: Hettich, Christof/Kreide, Raoul: Finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen in: Modernes Sanierungsmanagement, Crone, Andreas/Werner, Henning, (Hrsg.), Vahlen-Verlag)
- Avalkredit
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Hierunter versteht man die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 8 KWG). (Quelle: Hettich, Christof/Kreide, Raoul: Finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen in: Modernes Sanierungsmanagement, Crone, Andreas/Werner, Henning, (Hrsg.), Vahlen-Verlag)